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Eine kurze Übersicht unserer Leistungen

Das Forderungsmanagement umfasst die vollständige Aufnahme und Abwicklung Ihrer außergerichtlichen Forderungen.

Bereits nach Rechnungslegung übergeben Sie uns die Überwachung der Zahlungseingänge. Sollten Zahlungen ausbleiben oder verspätet eintreffen, werden wir sowohl das Mahnwesen prüfen und übernehmen, als auch die angefallenen Zinsen, soweit berechtigt, prüfen und anfordern. Ihr Schuldner erhält hierfür eine zeitige Fristsetzung.

Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir eine letztmalige Zahlungsaufforderung stellen. Hierbei werden auch unsere Kosten als Verzugsschaden mit Ihrer aktuellen Forderung geltend gemacht.

Im Falle der Zahlungsunwilligkeit Ihres Schuldners, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Sollte aus der Forderung ein streitiges Verfahren entstehen, können wir mit unserem Kooperationspartner, Rechtsanwaltskanzlei Marek Wölfer, Ihre Ansprüche gerichtlich streitig stellen und verhandeln lassen.

Haben wir einen Vollstreckungsbescheid erhalten, beantragen wir, soweit möglich und notwendig, die Lohn/Gehalts-, Kontopfändung und beauftragen den Gerichtsvollzieher eine Sachpfändung zu prüfen.

Wenn alle diese Maßnahmen nicht zum erfolgreichen Durchsetzten unserer Forderungen führen, überwachen wir den Vollstreckungstitel, bis Ihr Schuldner wieder zahlungsfähig ist.

Die Kosten für das Forderungsmanagement werden individuell nach der Auftragsgröße berechnet.

Das Mahnwesen setzt zeitlich nach dem Beginn des Forderungsmanagement ein. Sie haben Ihre vertragliche Verpflichtung erfüllt, Ihrem Schuldner gegenüber abgerechnet und die Rechnung ist ihm auch zugegangen. Nun bleibt der Zahlungseingang aus und Ihre Mahnung unberücksichtigt.

In dieser Situation können Sie postulatio-Inkasso mit dem Mahnwesen beauftragen. Wir mahnen Ihren Schuldner an und setzen ihm eine zeitige Frist für den Zahlungseingang. In vielen Fällen werden durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens die Zahlungen schnell geleistet. In den übrigen Fällen werden wir nach fruchtlosem Fristablauf eine weitere Zahlungsaufforderung stellen und den Schuldner darauf hinweisen, dass wir bei erneuter fruchtloser Fristverstreichung das gerichtliche Mahnverfahren beantragen werden. Bei vielen Schuldnern ist erst jetzt die Zahlungsbereitschaft gegeben.

Es gibt auch Fälle, wo die Liquidität bei Ihrem Schuldner erheblich eingeschränkt ist. Die Gründe hierfür können verschieden sein. Es ist in diesen Fällen Ergebnisorientierter, wenn wir mit Ihrem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung schließen, um den Zahlungseingang und damit die Erfüllung Ihrer Forderung zu erreichen. Selbstverständlich muss vorher geprüft werden, ob die tatsächlichen Umstände eine Zahlungsvereinbarung rechtfertigen und eingehalten werden kann. Kommen wir zu einem positiven Ergebnis übernehmen wir auch hier die Kontrolle der Zahlungseingänge und setzten uns mit dem Schuldner in Verbindung, erneuter Verzug eintritt.

Das Mahnwesen setzt voraus, dass Sie gegenüber Ihrem Schuldner eine berechtigte, fällige Forderung haben und er mit dieser in Verzug ist. Unsere Kosten werden dann gegenüber Ihrem Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht.

Postulatio-Inkasso beantragt für Sie den gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Wir raten Ihnen ab, den Mahnbescheid selbst zu beantragen, weil viele Besonderheiten berücksichtigt werden müssen.
Es gibt viele Details, die Sie beachten müssen, um erfolgreich den Mahnantrag zu stellen. Es beginnt bei der Zulässigkeit des Anspruchs, der Partei- und Prozessfähigkeit, geht über die konkrete Bestimmung der Forderungsbezeichnung, den Unterschied zwischen Haupt- und Nebenforderung(en), die konkrete Berechnung der Verzugszinsen, die Prüfung, ob überhaupt Verzug vorliegt und ab wann er beginnt, die Bestimmung des zuständigen Gerichts im Falle des Widerspruchs, den notwendigen Mindestinhalt und viele wichtige Einzelheiten, die wir hier nicht weiter ausführen wollen.

Es muss unbedingt geklärt sein, dass Ihr Schuldner in Verzug ist. Die Kosten des Mahnantrags können als Verzugsschaden geltend gemacht werden, aber genau diese Prüfung müssten Sie vorher durchführen. Sollte Ihnen hier ein Fehler unterlaufen, tragen Sie die Gerichtsgebühren. Damit der Mahnantrag dem Schuldner durch das Mahngericht ordnungsgemäß zugestellt werden kann, müssen Sie den Schuldner konkret ausfindig gemacht haben. Überlassen Sie den Mahnantrag einem Profi. Wir beschäftigen uns hauptsächlich mit dem Forderungsmanagement, dem vorgerichtlichen Mahnwesen, dem gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsantrag und der Zwangsvollstreckung. Es gehört zu unserem Alltagsgeschäft diese Angelegenheiten professionell durchzuführen.

Vermeiden Sie die Zurückweisung des Mahnantrags durch das zuständige Mahngericht.
postulatio-Inkasso hat bei allen zentralen Mahngerichten eine Kennziffer und kann die Mahnanträge direkt online über einen elektronischen Gerichtsbriefkasten beantragen.

Die Zwangsvollstreckung erfolgt auf unterschiedlichen Wegen. Sie umfasst die Vollstreckung vor Ort, die Pfändung von Eigentum und Forderungen, wie Gehalt, Kontoguthaben, Steuererstattungsansprüche, Rentenansprüche uvm. und die Einholung wichtiger Informationen. Die Vollstreckungsmaßnahmen sollen für die Gegenwart und Zukunft wirken und damit Ihre Forderung sichern und realisieren. Die Maßnahmen erledigen sich erst dann, wenn Ihre Forderung vollständig bezahlt ist.

Die Zwangsvollstreckung kann auch die Räumung von Mietobjekten umfassen. Die Maßnahmen sind vielseitig und können punktuell und konkret eingesetzt werden.

Ihr Schuldner ist aktuell nicht leistungsfähig? Wir überwachen Ihre Forderung auch in der Zukunft und prüfen die Veränderung der Liquidität.

Ist Ihr Schuldner weit über seine Leistungsgrenze hinaus gegangen, kann er den Weg in die Insolvenz suchen. Hier muss für Ihre Forderung noch nicht Schluss sein. Wir nehmen für Sie durch die Forderungsanmeldung am Insolvenzverfahren teil. Das Verfahren endet erst, wenn eine Restschuldbefreiung erteilt ist. Bei einer Verteilung durch den Insolvenzverwalter wird Ihre Forderung berücksichtigt.

Erteilt das Insolvenzgericht keine Restschuldbefreiung, können wir Ihre angemeldeten Forderungen weiterverfolgen.

Nehmen Sie an diesem Verfahren nicht teil, wird Ihre Forderung weder gegenwärtig noch zukünftig berücksichtigt, auch dann nicht, wenn die Restschuldbefreiung nicht erteilt wird.

Womit können wir helfen?